Projekt „ÜBER_BRÜCKEN - eine artistische Freilichtperformance“ des Cirque on Edge Ensemble, Foto: (c) Berca Fotografie

Possehl-Stiftung beschließt Fortsetzung des Förderprogramms im nächsten Jahr
Kulturfunke* 2025 – Konstanz & Wandel

Die Possehl-Stiftung wird auch 2025 unter dem Titel Kulturfunke* fördern. Der künstlerische Fokus ist auf „Innovation & Experiment“ gerichtet, Änderungen gibt es unter anderem beim Bewerbungsverfahren.

Bis zu 24 innovative und experimentelle Kulturfunke*-Projekte werden im nächsten Jahr gefördert. In welcher Weise – ob über Inhalte, Räume, Kooperationen o.ä. – sich diese Kriterien zeigen, entscheiden die Kulturschaffenden selbst. Da der Kulturfunke* 2025 im Umfang kleiner und fokussierter sein wird als während der Pandemie, wird es unmittelbar von der Possehl-Stiftung betreut. Das Kulturfunke*-Quartier in der Krähenstraße ist daher ab Januar 2025 nicht mehr Anlaufstelle für das Förderprogramm.

Alternativ können Kulturschaffende – wie bisher auch – bei der Possehl-Stiftung Fördermittel unter dem Satzungszweck „Förderung von Kunst und Kultur“ beantragen. Darunter versteht die Stiftung sehr breit all das, was das kulturelle Leben der Hansestadt Lübeck bereichert. Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Possehl-Stiftung. Alle Kulturformate, auch solche, die Teilhabe (z.B. für junge Menschen, Senior:innen, Menschen mit Behinderungen, Migrant:innen oder andere gesellschaftliche Gruppen) ermöglichen, können einen Antrag stellen.

Infoveranstaltung
Am Montag, den 14. Oktober 2024 um 18 Uhr informiert die Possehl-Stiftung im Übergangshaus, Königstraße 54, 23552 Lübeck, persönlich und ausführlich darüber, wie es weitergeht.

Projekt "Kunst jetzt erleben" - Bettina Thierig, Foto: privatProjekt "Kunst jetzt erleben" - Bettina Thierig, Foto: privat

Kulturfunke* - 2025
-  Gefördert werden im nächsten Jahr 24 Kulturfunken* in Höhe von jeweils bis zu 6.000 €. Eine Ausschreibung wird es voraussichtlich im Frühjahr 2025 geben.
-  Die Bewerbungen werden direkt bei der Possehl-Stiftung eingereicht.
-  Ein externes Gremium mit sechs Personen aus verschiedenen Kultursparten wird die Auswahl der geförderten Projekte treffen.
-  Im Falle einer Zusage gilt es für die Kulturschaffenden, eine gemeinnützige Partnerorganisation (z.B. eine Kultureinrichtung oder eine soziale, wissenschaftliche, kirchliche oder städtische Organi- sation) für die Durchführung zu gewinnen. Diese wird dann die restliche formale Abwicklung über das Förderportal der Possehl-Stiftung übernehmen.
-  In der zugesagten Fördersumme dürfen bis zu 20% Overhead-Kosten für die Partnerorganisation enthalten sein. Wie hoch dieser Anteil tatsächlich liegt, wird von den Kulturschaffenden mit der Partnerorganisation individuell vereinbart, da der Aufwand für den gemeinnützigen Träger ganz unterschiedlich hoch sein kann.

Die Possehl-Stiftung
Die Possehl-Stiftung fördert seit 1919 die Erhaltung der Lübecker Altstadt in ihrer architektonischen Vielfalt, gemeinnützige Einrichtungen, die Jugend, Kunst und Wissenschaft, und sie unterstützt Menschen in sozialer Not. Darüber hinaus ist sie Gesellschafterin des Europäischen Hansemuseums und des KOLK17. Figurentheater & Museum. Mit den Possehl-Preisen für Musik, Kunst, Ingenieurwesen und Architektur prämiert die Stiftung jährlich besondere Leistungen. Wesentlicher Vermögenswert der Possehl-Stiftung ist der internationale Konzern L. Possehl & Co. mbH mit über 200 operativ tätigen Gesellschaften, aus deren Erträgen die Fördertätigkeit für Lübeck finanziert wird.

Kontakt: Sylvia Teske-Schlaak; +49 (0)451/148-219; +49 (0)170 4086975; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; www.possehl-stiftung.de


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