Die Landesregierung hat weitreichende Vorkehrungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen. Das Kulturleben in Schleswig-Holstein ist davon auch betroffen.
Alle öffentlichen Veranstaltungen werden grundsätzlich untersagt. Das betrifft somit auch alle Kultur-Veranstaltungen ohne Ausnahme. Stattfinden können lediglich Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge sowie der Versorgung der Bevölkerung dienen, wie z.B. Wochenmärkte.
Folgende Kultur-Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Theater, Kino und Museen, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Dieser Erlass gilt bis zum 19. April 2020.
Weitere Infos: www.schleswig-holstein.de
"Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
Den Vorhang zu und alle Fragen offen." (Bertolt Brecht)