Die Landesregierung hat für den November wieder weitreichende Vorkehrungen beschlossen, um das Coronavirus einzudämmen. Das Kulturleben ist erneut in besonderer Weise davon betroffen.
Veranstaltungen sind nur noch erlaubt, sofern sie nicht der Unterhaltung dienen, also zum Beispiel zu beruflichen Zwecken. Sie dürfen nur mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden und die Personenzahl ist begrenzt: Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen die Teilnehmenden feste Sitzplätze haben (Sitzungscharakter), dürfen eine gleichzeitige Anzahl von 100 Personen nicht überschreiten. Veranstaltungen mit Gruppenaktivität dürfen mit maximal 10 Personen stattfinden.
Freizeiteinrichtungen mit Ausnahme freizugänglicher Spielplätze werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Unter diese Regelung fallen unter anderem Kinos, Theater und Museen. Bibliotheken zählen nicht zu den Freizeiteinrichtungen und dürfen geöffnet bleiben.
Weitere Infos: www.schleswig-holstein.de
"Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
Den Vorhang zu und alle Fragen offen." (Bertolt Brecht)