Lübecker Bürgerschaftswahl

Sonntag, 06. Mai 2018, 08:00 - 18:00
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Am Sonntag, 6. Mai 2018, wird die Bürgerschaft in der Hansestadt Lübeck neu gewählt.

Die Bürgerschaft ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung.

Die Gemeindetretung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen Sonntag, den 6. Mai 2018 bestimmt. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2018 und endet am 31. Mai 2023.

Zur Wahl berechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist. Ab dem 16. bis zum 20. April 2018 liegen die Wählerverzeichnisse für die 25 Kommunalwahlkreise der Hansestadt Lübeck zur Einsichtnahme im Wahlbüro bereit. Das Recht auf Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist auf persönliche Daten beschränkt.

Weitere Informationen rund um die Wahl zur neuen Bürgerschaft 2018 sind unter: www.wahlen.luebeck.de zu finden.

Eintritt frei


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