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Vorsicht! Schmähzeilen!

Nichts für undemokratische Gemüter! Seufzte einst Dr. Faust: "Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust", fragt man sich doch angesichts der unglaublichen Entscheidung der deutschen Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angelika Merkel, in der Causa Böhmermann, welche Seele denn in ach ihrer Brust die Macht ergriffen hat.

Der Teil, der möglicherweise die gewonnene Freiheit durch den Fall des SED-Regimes begrüßte, freute sich vielleicht nur darüber, dass der Titel Bundeskanzlerin cooler klingt, als der Titel Staatsratsvorsitzende. Jedenfalls kann Freiheits- und Rechtsliebe nicht Grund des schleimbuckeligen Niederkniens vor dem faschistoiden Kriegstreiber und Menschenrechtsbrecher Erdogan sein. Vielleicht doch eine Art Solidarität.

Ärgert sich Erika IM Grunde über die lästigen Hofnarren, die es in den seligen alten Tagen nicht gab? Als man mit seinen FDJ-Kumpanen ungestört den Hausarrest von Abweichlern à la Havemann überwachen konnte, ohne später jede Recherche von lästigen Journalisten des (eigentlich doch als Staatsfernsehen gedachten) WDR per Verschluss-Dekret torpedieren zu müssen.

Frau Merkel, wenn Ihnen die westliche Freiheit doch nicht passt - in Erdogans Harem ist sicher noch ein Platz für Sie und Ihr devotes Verhalten frei.

Foto: Wikimedia/eppofficial


Kommentare  

# Vorsicht! Schmähzeilen!Paula (18.04.2016, 22:47)
Schade, dass Marvin die Schule abgebrochen hat, bevor im Deutschunterricht die differenzierte Erörterung oder im Gemeinschaftskundeunterricht das Prinzip der Gewaltenteilung durchgenommen wurde... oder einfach der Grundsatz, dass die Prinzipien des Rechtsstaats auch Armleuchtern zugute kommen.
Nur zur Erinnerung: Frau Dr. Merkel hat nicht Herrn Boehmermann ins Gefängnis befördert, sondern eine Entscheidung in einer rechtlichen Frage der Justiz überantwortet. Möge man ihr Vorgehen nun richtig oder falsch finden: es schadet selten, bei den Fakten zu bleiben, wenn nebenan die Emotionen durchgehen. Und wenn wir (zurecht) den Tatbestand der Majestätsbeleidigung für aus der Zeit gefallen halten: Sollte das nicht erst recht für eine Regelung gelten, die die Entscheidung in rechtlichen Dingen in die Hände der Regierung legt?
# ein bischen billig...Marvin (19.04.2016, 13:08)
...ist es schon, Bildungsferne zu unterstellen und als Beleg dafür ausgerechnet den Punkt "Gewaltenteilung" anzuführen, den Paula schon im nächsten Satz eindrucksvoll als nicht verstanden dokumentiert. Tztz.
Dazu kommt, dass ein wesentlicher Bestandteil des §103 StGB, "das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält", gar nicht erfüllt wird, also eine Anklage keine Grundlage hätte. Somit handelt es sich bei Erika tatsächlich um schleimbuckeliges Niederknien vor einem elenden Despoten - nur damit dieser die Grenzen dicht hält.
Selbst Paula hätte erkennen können, dass Merkel hier Grundrechte mal eben so verramscht hat, nur um die Dauer ihrer Macht noch etwas auszudehnen. Ich hoffe nur, Merkel erkennt des Pudels Kern. Am Ende mag das Urteil durch den Chorus mysticus auf "Das Unzulängliche, Hier wird's Ereignis" verkürzt werden.
Im Übrigen: Aufgrund der im vorauseilenden Gehorsam ergangenen Zensurverfügung des ZDF-Intendanten kennt kaum jemand den Böhmermann-Beitrag im Original (Marvin schon!). Vor allem die (glücklicherweise verschwindend kleine) Pro-Merkel/Erdogan-Fraktion spricht in weiten Teilen von Dingen, die sie nur vom Hörensagen kennt. Nochmal tztz.

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